1. Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen
Mit diesen Checklisten, Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen, erhalten Sie eine gute Übersicht der Gefährdungen in ihrer Kindertageseinrichtung.
2. Beurteilung des Arbeitsplatzes für schwangere Frauen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Für jeden Arbeitsplatz muss grundsätzlich eine Beurteilung erfolgen, unabhängig vom tatsächlichen Geschlecht des Mitarbeiters.
Die Beurteilungspflicht besteht immer, egal ob an diesem Arbeitsplatz schwangere beziehungsweise stillende Mitarbeiter tätig sind oder nicht.
3. Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
Wo habe ich im Kita-Bereich Kontakt mit Biostoffen?
Bei Wechsel von Windeln, Begleitung und Unterstützung beim Toilettengang besteht Kontakt mit Biostoffen. Hierbei handelt es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit im Sinne der Biostoffverordnung.
4. Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffe in Kindertageseinrichtungen kommen vor allen im Bereich der Reinigungs- und Desinfektionsmittel vor. Insbesondere bei Spülmitteln der Industriespülmaschinen besteht eine erhöhte Gefahr.
5. Gefährdungsbeurteilung mit psychische Belastung
Grundlagen haben Sie schon in den Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen ermittelt. Bei weitern Bedarf können Sie sich auf folgender Seite: www.gda-psyche.de informieren.
Für kleinere Einrichtungen mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitern sind die Ideen-Treffen eine gute Möglichkeit des systematischen Austausch zwischen Beschäftigten und der Einrichtungsleitung z.B. über Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastung und Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Sicherheit.
Weitere Informationen
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
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Telefax: 0661 / 87-535
www.arbeitsschutz-bistum-fulda.de
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